Beantragung von Registrierpapieren
Sehr geehrte Interessenten.
Zum Ausstellen und Führen eines Registrier Ahnenpasses ist eine Mitgliedschaft im DRS e.V. erforderlich da dieser über dessen Zuchtbuch geführt wird.
Beantragung von Registrierpapieren
Wenn Sie einen Welpen ohne Papiere besitzen, können Sie unter gewissen Voraussetzungen auch im Nachhinein Papiere für ihn beantragen.
Es kann verschiedene Gründe haben, warum Sie Papiere für Ihren Hund beantragen wollen:
z.B. - der Hund entwickelt sich so gut, dass Sie mit ihm Ausstellungen besuchen möchten oder
- Sie möchten einen Wurf Welpen damit ziehen
1. Falls die Eltern dieses Hundes keine Abstammung vorweisen können, muß ein DNA Rassemarker Gutachten erstellt werden. Dort wird genauestens beurteilt, wie nah der Hund dem Rasseideal kommt. Der Hund kann nach "Gutbefund" eine leere Ahnentafel bekommen und somit an Ausstellungen teilnehmen. Für die Zucht gilt, erfüllt der Hund die Vorgaben der DRS / NKRV Zuchtordnung kann eine vorläufige Zuchtzulasung für einen Wurf erfolgen.
Diese erfolgt durch einen Vermerk im Zuchtbuch ohne schriftliche Bestätigung. Gilt nur bei Ahnen Verlust. Sind alle Nachkommen Rassetypisch, kann eine ZTP erfolgen. Die Nachzucht soll bei der Entwicklung beobachtet werden und im erwachsenen Alter vorgestellt werden.
2. Falls bei einem Elternteil
die Abstammung nachgewiesen werden kann (durch Vorlage eines Ahnenpasses), ist
dennoch ein DNA Gutachten erforderlich. Der Hund kann nach
"Gutbefund" eine halbe Ahnentafel bekommen und somit an Ausstellungen
teilnehmen. Für die Zucht gilt dann ebenfalls eine vorläufige Zuchtzulassung.
Die Nachzucht soll bei der Entwicklung beobachtet werden und im erwachsenen
Alter vorgestellt werden.
3. Bei dem Welpen sind von beiden Elterntieren die Ahnen vorhanden und können mittels Ahnenpass nachgewiesen werden und vom Züchter liegt eine Erklärung vor, dass der Welpe aus dieser Verpaarung hervorgegangen ist.
Der Welpe erhält eine volle Ahnentafel - allerdings mit Registrierungsvermerk, wenn der Wurf nicht regulär dem Zuchtbuchamt gemeldet wurde, sondern später als “Einzeleintragung” erfolgt. Der Hund kann an Ausstellungen teilnehmen und nach Vorlage der gewünschten Untersuchungen eine ganz normale Zuchtzulassung erhalten. Die Welpen hieraus erhalten keinen Registrierungsvermerk in der Ahnentafel.
Warum hat mein Hund eine Registrierahnentafel?
Falls Ihr Welpe aus einer Verpaarung stammt, wo die Ahnen nur teilweise vorhanden oder nachgewiesen sind, wird der Registrierungsvermerk weiterhin in der Ahnentafel stehen, bis die Ahnenreihe mindestens 3/4 (bis zu den Großeltern) wieder vorhanden ist.
Sie können dennoch an Ausstellungen teilnehmen und Ihr Tier darf auch mit entsprechender Zuchtzulassung in die Zucht. Der Gegenpartner eines registrierten Hundes soll dabei stets eine volle Ahnentafel besitzen.