Deutsches Rassehunde Stammbuch e.V.
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Gesetze
 
Niedersachsen: Wissenstest für Hundehalter Pflicht.
Der Führerschein für den Hund: Jeder, der sich nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft hat, muss einen Sachkundenachweis in Theorie und Praxis ablegen.

Hameln-Pyrmont (red). Wer sich künftig einen Hund zulegen will, muss erst sein Wissen unter Beweis stellen. Ab Juli dieses Jahres greift die zweite Stufe des niedersächsischen Hundegesetzes, dann wird auch der sogenannte Sachkundenachweis Pflicht.
Mit dem Hundeführerschein verhält es sich ähnlich wie mit einem Autoführerschein.
Der Hundehalter muss sich in Theorie und Praxis prüfen lassen. Das gilt für all’ diejenigen, die sich nach dem 1. Juli 2011 einen Vierbeiner zugelegt haben. Einzig Personen, die bereits vor dem Stichtag in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund besaßen und das anhand ihrer gezahlten Hundesteuerbeiträge belegen können, sind von dem Sachkundenachweis befreit.
Das neue Hundegesetz soll laut Gesetzentwurf den Tierschutz stärken und helfen, Beißunfälle in Zukunft zu vermeide. Durch die Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, Gefahren vorzubeugen.
Der Halter muss nachweisen, dass er den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.
 
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa nach einem Beißvorfall, wenn die Halteranfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.
 
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird.
(Online-Registrierung 14,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, telefonische beziehungsweise schriftliche Anmeldung 23,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer). Eine Registrierung ist dann unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441/39010400 möglich.

Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Homepage unter www.ml.niedersachsen.de veröffentlicht.
Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.
 
Quelle: www.dewezet.de, veröffentlicht 12.06.2013
Der Verein "Deutsches Rassehunde Stammbuch" wurde 2003 gegründet
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